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Kosten für eine künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung und die Kosten

Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung interessieren, sollten sich nicht nur über Methoden, Risiken und Komplikationen beraten lassen. Mindestens genauso wichtig ist es zu wissen, was es kostet und wer die Kosten übernimmt. Generell sind Maßnahmen für eine künstliche Befruchtung in Deutschland Leistungen, die die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zu leisten haben. Die Krankenkassen zahlen Untersuchungen, in denen die Ursache für eine ungewollte Kinderlosigkeit festgestellt wird. Die Kostenübernahme für die Durchführung der künstlichen Befruchtung ist gesondert geregelt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen tragen niemals die vollen Kosten für eine künstliche Befruchtung. Sie beteiligen sich an maximal drei Versuchen mit 50 Prozent der Kosten, wenn die vielen Voraussetzungen erfüllt sind. Paare sind finanziell also immer mit von der Partie und der Eigenanteil pro Versuch liegt schätzungsweise bei 1000 Euro.

Voraussetzung für die Kostenübernahme

Alle Voraussetzungen können hier nicht aufgeführt werden. Die findet man im Internet detailliert aufgeführt. Die Wichtigsten sind aber:

  • Die Paare müssen verheiratet sein.
  • Frauen müssen mindestens 25 und höchstens 40 Jahre alt sein und Männer dürfen das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Die Indikationen, die eine Befruchtung auf normalem Weg verhindern, dürfen sowohl bei der Frau als auch beim Mann liegen.

Eine umfassende Information über die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erhalten Paare auch bei ihrer Krankenkasse.

Wie viel kostet die künstliche Befruchtung?

Hier liegen die Kosten für die einzelnen Methoden in unterschiedlicher Höhe. Die In-vitro-Fertilisation (IVF) kostet im Schnitt pro Versuch ca. 2000 Euro. Die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) kosten schon mehr, ca. 2500 Euro werden hier veranschlagt. Über die Kosten sollten sich Paare also unbedingt vorher informieren. Bedacht werden muss, das die Krankenkassen die Kosten nicht mehr für den dritten Versuch übernehmen, wenn in den ersten beiden Versuchen keine Eizelle befruchtet wurde.